Schildern wir gleich zu Anfang, was dieses Begehren nicht möchte: Wir möchten nicht das HK abschaffen, wir möchten nicht den Landkreis Heidekreis umbenennen, wir möchten nicht den Landkreis Heidekreis in zwei Kreise aufteilen. Das alles steht nicht auf unserer Agenda!

Was ist die Begehr der Akteure?

Am 1. November 2012 trat in Deutschland eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Seitdem haben Landkreise und kreisfreie Städte, die Rechtsnachfolger von aufgelösten Landkreisen oder kreisfreien Städten sind, die Möglichkeit, diese auslaufenden Unterscheidungskennzeichen für die Fahrzeugzulassung wieder einzusetzen.

Unser Begehr ist es, dass das Unterscheidungskennzeichen SOL im Rahmen obiger Möglichkeit als Option für eine Fahrzeugzulassung im Landkreis Heidekreis zur Verfügung steht. Wir wollen nicht das derzeitige HK abschaffen, sondern wir wünschen SOL als zusätzliche Wahlmöglichkeit.

Mit dem 2010 gestarteten Projekt Initiative Kennzeichenliberalisierung rund um dessen Leiter Prof. Dr. Ralf Borchert von der Hochschule Heilbronn wurde der Grundstein für eine Reform der Fahrzeugzulassungsverordnung gelegt.

Studenten befragten bundesweit mehr als 50.000 Personen zu dem Thema. Eine Mehrheit der Befragten sprach sich für eine Wiedereinführung von auslaufenden Unterscheidungskennzeichen aus. Bei den Behörden waren die Rückmeldungen gemischt. Neben Kreisverwaltungen, die einer Wiedereinführung skeptisch gegenüberstanden, gab es auch Landkreise und kreisfreie Städte, die keine Bedenken äußerten.

In unserer Kreisverwaltung gab es um 2012, vor allem durch den früheren Landrat Ostermann, eine ablehnende Haltung zur Wiedereinführung von Altkennzeichen. Es wurde befürchtet, dass eine Wiedereinführung von Altkennzeichen die Kreisreform von 1977 torpedieren würde.

Gleich um die Ecke läuft es seit 2012 ohne Probleme

Zehn Jahre später lassen sich Erfahrungen in Landkreisen auswerten, die Altkennzeichen eingeführt hatten. Da muss man nicht groß in die Ferne schauen. Der Nachbarlandkreis Rotenburg (Wümme) hatte im November 2012 das zusätzliche Unterscheidungskennzeichen BRV (ehemals für den Landkreis Bremervörde) parallel zum ROW eingeführt. Eklatante negative Effekte: keine. Die Einheit des Landkreises Rotenburg (Wümme), der ebenfalls 1977 aus Zusammenlegung zweier Landkreise entstand, wurde nicht angetastet.

BRV sieht man heute sogar häufig im Altkreis Rotenburg, zum Beispiel in Visselhövede. Das BRV wird von der Kreisverwaltung parallel zum ROW „vermarktet“. Wunschkennzeichen sind für beide Unterscheidungskennzeichen möglich. Unabhängig vom gewöhnlichen Standort des Fahrzeugs innerhalb des Landkreises. Von der Kreisverwaltung in Rotenburg hatte es keine Berichte über Probleme, Bürgertumulte oder Sezessionsaktivitäten gegeben. ROW und BRV existieren dort auf den Autokennzeichen in friedlicher Koexistenz. Hier geht es zur Kennzeichenreservierung für ROW/BRV: https://wunschkennzeichen.kdo.de/kreisschluessel/03357

Vergleichbare Situationen gibt es ab 2012 auch in den niedersächsischen Landkreisen Hildesheim (ALF als Option zum HI), Goslar (BRL und CLZ als Option zum GS), Göttingen (HMÜ und OHA als Option zum GÖ) und Osnabrück (BSB und MEL als Option zum OS). Alle Landkreise sind aus der Zusammenlegung von zuvor eigenständigen Landkreisen entstanden. Jahre später: keine negativen Folgen in Zusammenhang mit der Einheit der aufgezählten Landkreise.

Aus den Erfahrungen der Landkreise, in denen Altkennzeichen als Option neu eingeführt wurden, lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass es neben wenigen „Befindlichkeiten“ einzelner keine Umstände gab, die den Gebietskörperschaften Schaden zufügten.

Ein SOL Kennzeichen erweitert die Möglichkeit von verfügbaren Wunschkennzeichen in unserem Landkreis. Dass Wunschkennzeichen eine Rolle bei der Fahrzeugzulassung spielen, lässt sich aus der Tatsache ableiten, dass die Vergabegruppe e (vor 2007: IIIb) mit Einführung des HK-Kennzeichens geöffnet wurde. Zwei Buchstaben und vier Ziffern sind für die Menge vorhandener zugelassener Fahrzeuge in unserem Landkreis eigentlich nicht erforderlich. Aber die Verfügbarkeit von möglichen Wunschkennzeichen wird mit der Vergabegruppe e erweitert.

Mit einem SOL-Kennzeichen erweitert sich das Spektrum an möglichen Kombinationen noch einmal um die Vergabegruppen a bis d (e ist hier nicht möglich). Von den zusätzlichen Kosten für Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughaltern, die ein Wunschkennzeichen mit sich bringt, verbleibt eine Teilsumme bei der Kreisverwaltung. Es ist also ein offenes Geheimnis, dass Zuteilung von Wunschkennzeichen in Zeiten knapper Kassen eine gern gesehene Einnahmequelle ist. Unser Begehr erweitert die Möglichkeit an zuteilbaren Kombinationen.

Neben „Befindlichkeiten“ einiger weniger in der Anfangszeit der Einführung dürfte es auch im Landkreis Heidekreis keine Negativfolgen mit sich bringen.

Was wären die möglichen positiven Effekte?

Identifikation mit einer bekannten Stadt.
SOL steht für die Region rund um Soltau, ein heute als Nordkreis oder Altkreis Soltau bezeichnetes Gebiet. Wenn man sich in der Ferne irgendwo vorstellt und seine Herkunft erläutert, wird oft die nächst größere bekannte Stadt mit angefügt, wenn der eigene Wohnort nicht den hohen Bekanntheitsgrad hat. Das dürfte für viele von uns im Nordkreis die Stadt Soltau sein. Soltau ist bekannt. Die direkte Lage an der Bundesautobahn 7, der Eisenbahnknoten Amerika-Line / Heidebahn, der Freizeitpark, das Spielmuseum, Facharztbesuche. Um ein paar Beispiele zu nennen.

Mit einem SOL-Kennzeichen am Kraftfahrzeug macht man in der Ferne sogleich Werbung für die Heimat. Aufgezählte Beispiele könnten ein Argument sein, die Region rund um Soltau zu besuchen. Auch die Nachbargemeinden können davon profitieren.

Mit dem SOL-Kennzeichen wird in der Ferne Werbung für den Landkreis Heidekreis gemacht. Soltau ist ein bekanntes Mittelzentrum. Seine Bekanntheit können sich auch die Orte ringsum zunutze machen. Was spricht jetzt dagegen, parallel zum HK auch mit SOL Werbung in der Ferne zu machen? Eines von beiden wird’s schon richten!

Historisches Fahrzeug, historisches Kennzeichen

In Großbritannien wird einem Kraftfahrzeug automatisch ein Kennzeichen zugeteilt, was zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung für den Verkehr passt. Wer heute in der Gegenwart einen Oldtimer zulässt, erhält auch das historisch passende Kennzeichen dazu.

Ähnlich ist es in Dänemark. Hier ist es eine Option. Es kann gegen Entgelt ein zum Fahrzeugalter passendes Kennzeichen beantragt werden.

In Deutschland gibt es zwar ein Oldtimerkennzeichen mit dem H als Suffix. Im Landkreis Heidekreis läuft es derzeit auf ein H-Kennzeichen, beginnend mit HK hinaus. So wäre zum Beispiel ein Ackerschlepper IH McCormick 624 von 1965 mit HK-Kennzeichen kein Beinbruch, mit einem SOL-Kennzeichen wäre es historisch passender. Landkreise, die durchgängig das seit Juni 1956 festgelegte Unterscheidungszeichen vergeben, sind in diesem Bezug besser dran. Ein SOL als Option wäre zugleich auch eine Option dem historischen Fahrzeug ein altes Kennzeichen zuteilen zu lassen.

Kurz zusammengefasst:

  • SOL für Soltau hat werbewirksamen Charakter für den Landkreis Heidekreis
  • Soltau ist ein bekannter Ort, mit der Stadt und der Region um zu kann man sich identifizieren
  • die Anzahl möglicher Wunschkennzeichen würde sich erhöhen
  • für Oldtimer wäre ein altes Kennzeichen möglich
  • eine Spaltung der Gesellschaft dürfte, wie in anderen Landkreisen auch, ausbleiben
  • es wäre eine Kennzeichenoption, HK steht jederzeit als Regelzuteilung zur Verfügung

Wer leitet diese private Initiative?

Diese private Initiative wurde im Januar 2022 von Bernd Czerwinski aus Soltau und Sascha Mletzko aus Walsrode ins Leben gerufen. Nachdem wir die Aktivitäten von Prof. Dr. Ralf Borchert aus Heilbronn für eine Kennzeichenliberalisierung vernommen hatten, stellte sich die Frage, ob dies auch im Landkreis Heidekreis erfolgen wird. Als absehbar war, dass die Kreisverwaltung keine Altkennzeichen einführen möchte, haben wir diese Initiative gestartet.

Was können Sie tun?

Wenn Sie gern SOL als optionales Wunschkennzeichen im Landkreis Heidekreis für die Kraftfahrzeugzulassung verwenden möchten, sprechen Sie Ihre politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger hierzu an!
Das sind zum Beispiel: Ihr Bürgermeister / Ihre Bürgermeisterin, Stadt- und Gemeinderäte, die politischen Parteien und deren Abgeordnete in Kreistag, Landtag und im Bundestag, der Landrat und Mitglieder/innen im Kreisausschuss.

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